Die Baustellenverordnung schreibt keine feste Besuchsfrequenz vor. Wie oft der SiGeKo vor Ort sein muss, hängt von mehreren Faktoren ab:
• Größe und Komplexität des Bauvorhabens (z. B. Einfamilienhaus vs. Großbaustelle).
• Anzahl der beteiligten Firmen und die Gleichzeitigkeit ihrer Arbeiten.
• Gefährdungspotenzial der ausgeführten Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in der Höhe, mit schweren Geräten oder Gefahrstoffen).
In der Praxis bedeutet das: Bei kleinen Bauprojekten kann es ausreichen, wenn der SiGeKo in größeren Abständen vor Ort ist, wichtige Meilensteine begleitet und regelmäßig telefonisch oder schriftlich Rückmeldung gibt. Auf größeren Baustellen mit vielen Gewerken oder hohem Risiko sind regelmäßige Begehungen, teilweise wöchentliche oder sogar engmaschigere Termine, üblich.
Der SiGeKo erstellt dafür meist einen Begehungsplan, abgestimmt mit dem Bauherrn. Entscheidend ist nicht eine starre Zahl an Terminen, sondern dass der SiGeKo die Sicherheit jederzeit angemessen überwachen und koordinieren kann.