SiGeKo online beantragen

Gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für Ihr Bauvorhaben – unkompliziert online beauftragen.

SiGeKo schnell & bequem online berufen

Kommen Sie hier offiziell der gesetzlichen Vorgabe nach. In wenigen Minuten beauftragen, sofort rechtssicher starten und Ihre Baustelle gemäß BaustellV professionell absichern.

Schnelle Antragstellung

Sie müssen nur die Fragen beantworten, die für den SiGeKo wirklich wichtig sind. So finden Sie in kürzester Zeit den passenden Koordinator.

100% Online-Service

Keine umständliche Suche nach einem zugelassenen SiGeKo. Mit dem online-Service wird Ihr SiGeKo für Ihre Baustelle bestellt.

Rechtssicherheit gewährleisten

Erfüllen Sie die Pflicht nach Baustellenverordnung und vermeiden Sie Bußgelder oder Verzögerungen Ihrer Baustelle.

Geführt & Verständlich

Unser Online-Assistent begleitet Sie Schritt für Schritt, sodass Sie Ihre Angaben einfach und ohne Fachwissen eintragen können.

Sicher bauen durch geprüfte Expertise

Die in unserer Datenbank registrierten SiGeKos verfügen über fundierte Kenntnisse über die ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV und erfüllen die notwendigen Voraussetzungen nach RAB 30 Anlage B.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Alle vermittelten SiGeKos sind im Arbeitsschutzgesetz geschult und stellen sicher, dass die Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle geschützt wird.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Unsere SiGeKos kennen die BetrSichV und sichern den fachgerechten Einsatz von Arbeitsmitteln.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Koordinatoren sind vertraut mit den Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und sorgen für sichere Arbeitsbedingungen bei potenziell gefährlichen Materialien.
RAB 30 Anlage B
Jeder SiGeKo erfüllt die Qualifikationsvorgaben nach RAB 30 Anlage B – die offizielle Grundlage für eine rechtssichere Koordination auf Baustellen.

So läuft die Beauftragung ab

In drei einfachen Schritten zum passenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Fragebogen ausfüllen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrer Baustelle (z. B. Größe, Dauer, beteiligte Gewerke, Standort).

Daten bestätigen

Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig, ergänzen Sie fehlende Projektdetails und geben Sie die Vertragsdaten frei, um den Prozess offiziell zu starten.

Bestätigung erhalten

Sie erhalten automatisch eine Bestätigung per E-Mail – wir kümmern uns sofort um die Vermittlung eines passenden SiGeKos.

Ihre Fragen an uns

Folgend sind die wichtigsten Fragen bereits beantwortet. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, wenn Sie weitere Fragen haben.
Brauchen Sie für Ihr Bauvorhaben überhaupt einen SiGeKo – und wer entscheidet das?
Ob ein SiGeKo erforderlich ist, regelt die deutsche Baustellenverordnung (BaustellV). Danach muss ein Bauherr immer dann einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellen, wenn auf seiner Baustelle mehrere Unternehmen gleichzeitig oder nacheinander tätig werden – was bei fast allen größeren Bauprojekten der Fall ist (z. B. wenn Maurer, Elektriker und Dachdecker beteiligt sind). Der Bauherr selbst trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Er kann die Pflicht nicht an die Baufirmen übertragen, sondern muss aktiv einen geeigneten und fachkundigen SiGeKo beauftragen. Bei kleineren Bauvorhaben mit nur einem einzigen Unternehmer (z. B. eine kleine Einzelfirma) ist ein SiGeKo in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben.
Was genau macht ein SiGeKo während der Bauphase und wie unterscheidet er sich von einem Bauleiter oder Architekten?
Der SiGeKo ist eine Schnittstellenrolle auf der Baustelle. Er sorgt dafür, dass Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen frühzeitig geplant und später auf der Baustelle umgesetzt werden. Dazu gehören u. a.: • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) mit allen Schutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten. • Abstimmung und Koordination der verschiedenen Gewerke, damit sich deren Arbeiten nicht gefährlich überschneiden (z. B. Gerüstbau und Dacharbeiten gleichzeitig). • Regelmäßige Begehungen der Baustelle, um Mängel oder Gefahren frühzeitig zu erkennen. • Dokumentation und Beratung des Bauherrn zu seinen Pflichten.
Im Unterschied dazu überwacht ein Bauleiter die technische Ausführung, Termine und Kosten. Der Architekt plant das Gebäude und kann je nach Auftrag auch die Bauüberwachung übernehmen. Der SiGeKo ergänzt diese Rollen, indem er sich ausschließlich auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz konzentriert.
Welche Risiken oder Konsequenzen habe ich als Bauherr, wenn ich keinen oder den falschen SiGeKo einsetze?
Als Bauherr gilt man rechtlich als Verantwortlicher für die Sicherheit auf der Baustelle. Wenn ein SiGeKo trotz Pflicht nicht bestellt wird, können folgende Konsequenzen eintreten: • Rechtliche Folgen: Verstöße gegen die Baustellenverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden. In schweren Fällen kann es auch zu strafrechtlicher Verantwortung kommen. • Haftungsrisiken: Kommt es zu einem Unfall, können Bauherren persönlich haftbar gemacht werden – auch finanziell. Versicherungen verweigern unter Umständen Leistungen, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde. • Baustopp oder Verzögerungen: Behörden können den Weiterbau untersagen, bis ein SiGeKo eingesetzt ist und die Sicherheitsmaßnahmen stimmen. • Image- und Vertrauensverlust: Unfälle auf der Baustelle schaden dem Ruf des Bauherrn und können auch die Zusammenarbeit mit Unternehmen erschweren.
Ein qualifizierter und frühzeitig eingebundener SiGeKo hilft, diese Risiken zu minimieren, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und einen reibungslosen sowie sicheren Ablauf auf der Baustelle sicherzustellen.
Wie häufig besucht ein SiGeKo die Baustelle?
Die Baustellenverordnung schreibt keine feste Besuchsfrequenz vor. Wie oft der SiGeKo vor Ort sein muss, hängt von mehreren Faktoren ab: • Größe und Komplexität des Bauvorhabens (z. B. Einfamilienhaus vs. Großbaustelle). • Anzahl der beteiligten Firmen und die Gleichzeitigkeit ihrer Arbeiten. • Gefährdungspotenzial der ausgeführten Tätigkeiten (z. B. Arbeiten in der Höhe, mit schweren Geräten oder Gefahrstoffen).
In der Praxis bedeutet das: Bei kleinen Bauprojekten kann es ausreichen, wenn der SiGeKo in größeren Abständen vor Ort ist, wichtige Meilensteine begleitet und regelmäßig telefonisch oder schriftlich Rückmeldung gibt. Auf größeren Baustellen mit vielen Gewerken oder hohem Risiko sind regelmäßige Begehungen, teilweise wöchentliche oder sogar engmaschigere Termine, üblich.
Der SiGeKo erstellt dafür meist einen Begehungsplan, abgestimmt mit dem Bauherrn. Entscheidend ist nicht eine starre Zahl an Terminen, sondern dass der SiGeKo die Sicherheit jederzeit angemessen überwachen und koordinieren kann.
Zu welchem Zeitpunkt im Projekt sollte ich den SiGeKo beauftragen?
Der SiGeKo sollte so früh wie möglich – idealerweise bereits in der Planungsphase – beauftragt werden. Gemäß der Baustellenverordnung (§ 3 BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, einen SiGeKo bereits bei der Planung der Ausführung einzusetzen, sobald mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Das frühzeitige Einbinden des SiGeKo hat entscheidende Vorteile: - Sicherheitsaspekte können schon bei der Planung berücksichtigt werden. - Der SiGe-Plan kann rechtzeitig erstellt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden. - Spätere Änderungen oder Verzögerungen auf der Baustelle werden vermieden. Empfehlung aus der Praxis: Beauftragen Sie den SiGeKo spätestens zu Beginn der Ausführungsplanung – also mehrere Wochen oder Monate vor Baubeginn. So bleibt genügend Zeit, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz optimal in die Projektplanung zu integrieren. Wichtig: Wenn Sie sich bereits in der Ausführungsplanung oder Bauausführung befinden, sollten Sie den SiGeKo möglichst sofort beauftragen, um drohende Bußgelder oder einen Baustopp zu vermeiden.

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